AGB

Fotostudio 37 – AGB – Stand Mai 2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotostudio 37 erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Produkte“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotostudio 37 hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

1. Dem Fotostudio 37 steht das Urheberrecht an den Produkten nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotostudio 37 hergestellten Produkte sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt das Fotostudio 37 Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an das Fotostudio 37.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Produkte kann das Fotostudio 37, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Produktes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotostudio 37 zum Schadensersatz.

7. Die Negative (bzw. digitale Rohdateien) verbleiben beim Fotostudio 37. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Produkte wird ein Honorar als Stückpreis, Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, gesonderte Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotostudio 37 bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Produkte Eigentum des Fotostudio 37.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotostudio 37 keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Produkte gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das Fotostudio 37 behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann das Fotostudio 37 nach einer ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren von 5% des Auftragswertes erheben. Bei andauerndem Ausbleiben der Zahlung, steigt der Prozentsatz auf 7% in der 3. Mahnung und 10% in der 4. Mahnung. Danach behält sich das Fotostudio 37 vor, gerichtliche Schritte durch Durchsetzung der Forderungen einzuleiten.

6. Hat der Auftraggeber Gründe für das Ausbleiben der Zahlung, die er nicht zu verschulden hat, so hat er dies dem Fotostudio 37 innerhalb der Zahlungsfrist anzuzeigen. Spätestens aber nach dem Erhalt der Zahlungserinnerung.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet das Fotostudio 37 für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Fotostudio 37 oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet das Fotostudio 37 – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative und digitale Rohtaten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Das Fotostudio 37 haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Produkte nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotostudio 37 übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach vier Wochen ab, ist das Fotostudio 37 berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung der Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt das Fotostudio 37 dem Auftraggeber mehrere Produkte zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Produkte innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Produkte kann das Fotostudio 37, sofern es den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die das Fotostudio 37 nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotostudio 37, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotostudio 37 kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann das Fotostudio 37 auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

3. Liefertermine für Produkte sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotostudio 37 bestätigt worden sind. Das Fotostudio 37 haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Reklamationen von zugeschickten, nicht persönlich abgeholten Produkten jeglicher Art sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Produkte beim Fotostudio 37 schriftlich zu beanstanden. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen. Kann der Auftraggeber die Produkte in dieser Frist nicht persönlich überprüfen, so hat er dies dem Fotostudio 37 vorher mitzuteilen.

5. Reklamationen an Passbildern für offizielle Dokumente können nur geltend gemacht werden, wenn der eindeutige Verwendungszweck dem Fotostudio 37 bei der Erstellung bekannt war. Darüber hinaus muss eine schriftliche, aussagekräftige Beanstandung der ausstellenden Behörden vorliegen.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Das Fotostudio 37 verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Produkte des Fotostudios 37 auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotostudio 37. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Jede unerlaubte Handlung, die dem Fotostudio 37 bekannt wird, kann dazu führen, dass ein Ausfallshonorar für die jeweilige Leistung fällig wird.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Produkten des Fotostudio 37 und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotostudio 37. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Produkte des Fotostudio 37 digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotostudio 37 mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und das Fotostudio 37 als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, das Fotostudio 37 mit der elektronischen Bearbeitung fremder Produkte zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt das Fotostudio 37 von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Produkten des Fotostudio 37 im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotostudio 37 und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Produkte im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotostudio 37.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die das Fotostudio 37 auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotostudio 37.

4. Das Fotostudio 37 ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass das Fotostudio 37 ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat das Fotostudio 37 dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotostudio 37 verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotostudio 37, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotostudio 37 als Gerichtsstand vereinbart.